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Messungen nach 44. BImSchV

Wir messen mittelgroße Feuerungsanlagen größer als 1000 kW nach den Regeln und Kriterien der 44. BImSchV. Mit geeigneten und geprüften Messgeräten stellen wir Bescheinigungen aus mit allen in der Verordnung enthaltenen Emissionsgrenzwerten wie Rußzahl, CO, Ölderivate, Abgasverlust und NOx. Bitte Angebot erfragen.